Wir als Brandschutzunternehmen übernehmen die Wartung, Instandsetzung und Installation von Brandschutztechnik in Supermärkten, Einkaufszentren und Ladengeschäften.
Sie wollen einen sicheren und reibungslosen Geschäftsverkehr auf Ihrer Verkaufsfläche gewährleisten?
Aufgrund des täglichen Kundenverkehrs gelten in Geschäften und Supermärkten laut Gesetz erhöhte Brandschutzanforderungen. Dabei zeigen unsere Erfahrungswerte, dass es für die Vielzahl an Betriebsarten individuelle Maßnahmen zu entwickeln gilt. Die spezifischen Bedingungen im Handel bergen so auch besondere Brandrisiken: Objektgröße mit vielen Brandabschnitten, kritische Wareneigenschaften (Entzündbarkeit / Brandlast), hohe Warenwerte und vornehmlich die hohe Frequenz an mehr oder minder mit dem Objekt vertrauten Kunden. So sind ganzheitliche Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen für die Lagerung von brennbaren Stoffen durch Brandmelde- und Löscheinrichtungen sowie organisatorische Maßnahmen (Dokumentation / Unterweisungen) für den Betreiber von Verkaufsstätten eine gesetzliche Pflicht!
Verkaufsräume sind meistens für die Verkaufsförderung gestaltet und daher für Kunden nicht immer übersichtlich. Dabei fehlt auch der Überblick über z. B. die Lage der Ausgänge. Zudem zählen auch immer Personen mit Mobilitäts- oder Verständnisschwierigkeiten zu den Kunden. Ortskundige Verkäufer sind je nach Branche auch nicht immer vorhanden. So muss das Brandschutzkonzept für Verkaufsstätten unter diesen Voraussetzungen auf ganzheitliche Sicherheit und die schnelle Evakuierung im Notfall ausgelegt sein.
Zahlreiche und vielfältige potenzielle Brandursachen durch technische Defekte und menschliche Fehlhandlungen – wie durch eine brennbare Dekoration an der Beleuchtung oder die vorhandene betriebliche Nutzungen in z. B. Küchen, Backstuben, Lager- und Gastronomiebereichen – bergen eine Brandgefährdung. Zudem dürfen abgestellte Waren, Lebensmittel und Produkte sowie Verpackungen auf den Fluchtwegen die Evakuierung nicht stören. Bei den entsprechenden Brandschutzauflagen können Geschäftsführer, Eigentümer und Ladenbesitzer nur schwer den Überblick behalten. Ab einer Ladenflächen von über 2000 m² gilt die Verkaufsstättenverordnung (VkVO). Dazu addieren sich Auflagen der Betriebssicherheitsverordnungen (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ASR A2.2) und aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan).
VORSICHT: In Verkaufsstätten werden typische Verstöße gegen die Brandschutzbestimmung nach Verkaufsstättenverordnung als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit Bußgeldern belegt.
Wir bieten Ihnen im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz für Verkaufsstätten wie z. B. Lebensmittelgeschäfte, Einzelhandel, Supermärkte, kleine Ladengeschäfte und größere Einkaufszentren Kosteneffizienz und höchst mögliche Sicherheit. So sind wir Ihr sachkundiger Handwerks-Partner für die wiederkehrende Wartung, Montage, Reparatur sowie Instandhaltung und Dokumentation von Brandschutzeinrichtungen nach DIN NORM. Zu unseren langjährigen Kunden zählen Verkaufsstätten aller Art. Dabei betreuen wir Sie bei Objektprüfungen oder der wiederkehrenden Brandsicherheitsschau durch Feuerwehr, TÜV oder Bauaufsichtsamt. Im Anschluss werden alle Mängel schnell und kompetent behoben. Zudem bieten wir Ihnen schöne und fast unsichtbare Design-Lösungen für Rauchmelder und Feuerlöscher passend zu Ihrer Inneneinrichtung.
Sehr viele Einzelhandelsbetriebe fallen aufgrund der kleinen Fläche nicht unter die Sonderbaubestimmungen oder Verkaufsstättenverordnung. Hier gelten für bauliche Anforderungen und Verfahren die Bestimmungen der LBO. Dabei muss eine Nutzung als Ladenlokal o. Ä. mit den zuständigen Baubehörden abgestimmt werden.
Die Firma Egon Brock GmbH übernimmt für Sie die folgenden in Frage kommenden Produkte und Dienstleistungen:
Von Neuinstalltion über Wartung und Instandhaltung sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner, kontaktieren Sie uns gerne.