Der Bereich des organisatorischen Brandschutzes umfasst die Bereiche der
Flucht- und Rettungspläne zeigen nicht nur Ihren Mitarbeitern, sondern vor allem den meist ortsunkundigen Besuchern wie sie sich in Sicherheit bringen können. Auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne sind, vorzugsweise mindestens einmal jährlich, Räumungsübungen durchzuführen (siehe ASR 2.3). Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Feuerwehrpläne werden von Feuerwehren bereits auf der Fahrt zum Einsatzort studiert. Dies erlaubt ihnen sich vor Ort rascher orientieren zu können. Ein enormer Zeitvorteil entsteht. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 / TAB
Feuerwehrlaufkarten sind eine der Voraussetzungen für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage bei der zuständigen Feuerwehr. Sie sollen den Einsatzkräften vor Ort den Laufweg von der Brandmeldezentrale zum auslösenden Brandmelder aufzeigen. Die Laufkarte gewährleistet, dass die Einsatzkräfte den Weg zum Meldebereich schnell und sicher finden. Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung richtet sich an verschiedene Personengruppen im Unternehmen und besteht aus den Teilen A, B und C. In Ihr werden auf ein Objekt, eine Einrichtung oder einen Betrieb abgestimmte Grundregeln zur Brandvermeidung und zum Verhalten im Brandfall zusammengefasst. Bei der Erstellung können wir auf unsere jahrelange Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz zurückgreifen und somit ein speziell auf Ihr Unternehmen oder Objekt zugeschnittenes Regelwerk anfertigen.
Ein Flucht- und Rettungsplan gehört vor allem in öffentlichen Gebäuden zur vorgeschriebenen Ausstattung. Flucht- und Rettungspläne dienen zur schnellen Orientierung und geben Informationen über Erste-Hilfe- und Brandschutztechnische Einrichtungen.
Nach den Forderungen des § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen erforderlich sein:
Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen (ASR A1.3) gestaltet sein. Nach der DIN ISO 23601 sollen die Pläne mindestens den Maßstab 1:250 und das Format A3 aufweisen und müssen mit einer Legende und der Angabe des Standpunkts ausgestattet sein. Für besondere Anwendungsfälle, wie z.B. Hotel- oder Klassenzimmer, kann auch das Format DIN A4 verwendet werden.
Die Flucht- und Rettungspläne müssen grafische Darstellungen enthalten über
Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Gemäß DIN ISO 23601 muss jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen zu einer Überprüfung und falls erforderlich zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.
Wir erstellen Ihre Flucht- und Rettungspläne in enger Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren bzw. Brandschutzdienststellen.
FeuerwehrplanUm das Risiko, dass Feuerwehrmänner und -Frauen bei ihrer täglichen Arbeit eingehen zu reduziert, gibt es Feuerwehrpläne. Sie gehören zu den Mitteln, die die Feuerwehr benötigt, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können. Der Aufbau der Feuerwehrpläne ist in der DIN 14095 geregelt.
Der aus mehreren Teilen bestehende Feuerwehrplan setzt sich üblicherweise aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan wie folgt zusammen:
Gemäß DIN 14095 müssen Feuerwehrpläne stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber einer baulichen Anlage muss den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person (Sachkundenachweis erforderlich) überprüfen lassen.
Wir erstellen Ihre Feuerwehrpläne in enger Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren bzw. Brandschutzdienststellen.
Immer wieder ist festzustellen, dass Brände mit erheblichen Schäden auf vermeidbare Ursachen zurückgeführt werden können. Um menschliches Fehlverhalten möglichst gering zu halten, müssen klare Anweisungen geschaffen werden, die das Verhalten der Mitarbeiter im Vorfeld und im Schadensereignis regeln.
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist dieses Hilfsmittel. Sie leistet einen wirksamen Beitrag zum Brandschutz, indem sie durch betriebsbezogene Informationen, Aufgabenbeschreibungen und Verhaltenshinweisen den betrieblichen Brandschutz nach einheitlichen Vorgaben regelt.
Daher sind alle Mitarbeiter über die Inhalte der Brandschutzordnung zu unterweisen und ihnen muss die Brandschutzordnung auszuhändigen werden. Damit gewährleistet ist, dass die Mitarbeiter stets über die aktuelle Brandschutzordnung verfügen, empfiehlt sich eine entsprechende Dokumentation der Unterweisung und der Aushändigung.
Die Brandschutzordnung ist in drei Teile unterteilt:
Brandschutzordnungen müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person zu prüfen. Unser erfahrenes Fachpersonal verfügt über die erforderlichen Nachweise / Zertifikate.
Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung in enger Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren bzw. Brandschutzdienststellen. Grundsätzlich erfolgt die Erfassung der relevanten Inhalte mit Ihnen vor Ort.
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