Elektroakustische Lautsprecheranlage (ELA)
Eine elektroakustische Anlage dient zur Beschallung sämtlicher Musik- und Sprachinformationen, jedoch nicht für Gefahrenmeldungen. Diese Anlagen haben keine Überwachung, keinerlei normative Anforderung.
Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)
Ein elektroakustisches Notfallwarnsystem dient zur Notfallalarmierung für sämtliche Szenarien außer dem Brandfall bspw. Amok, Bomben, Katastrophen oder Bedrohungen. Ein ENS muss nach der DIN EN 50849 oder der VDE 0828-1 ausgeführt werden.
Sprachalarmanlage (SAA) / Sprachalarmierungszentrale (SAZ)
Sobald eine Verbindung zwischen einem elektroakustischen Notfallwarnsystem und einer Brandmeldeanlage besteht, bezeichnet man das System als Sprachalarmierungsanlage (SAA / SAZ). Man spricht von Sprachalarmierungszentrale, sobald Durchsagen über einen Brand erfolgen, egal ob diese automatisch über eine Brandmelderzentrale, manuell über einen Handfeuermelder oder manuell über ein Brandfallmikrofon (Feuerwehr) ausgelöst werden. Eine Sprachalarmierungsanlage unterliegt der Produktnorm EN 54 und der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-4 .
Im stressbelastenden Notsituationen sind elektroakustische Notfallwarnsysteme deutlich wirkunsvoller bei einer Evakuierung des Gebäudes. Eine verständliche Lautsprecherdurchsage vermeidet Panik eher wie ein Sirenengeheul.
Eine Sprachalarmierung, sprich eine ruhige automatische Ansage einer SAA ( Sprachalarmierungsanlage) ist wirkungsvoller und hilft schneller bei einer Gebäudeevakuierung und vermittelt den akuten Handlungsbedarf klar und nachvollziehbar. Durch eine klare automatisierte Anweisung können Personen die Gefahrensituation nicht falsch interpretieren oder sogar ignorieren. Durch die klare Sprachalarmierung, tritt keine Verzögerung in der Handlung ein, so das betroffene Personen sich schneller in Sicherheit begeben.
Bei einer SAA (Sprachalarmierungsanlage) wird auch Rettungskräften die Möglichkeit geboten, sich schnell und unkompliziert an alle mitzuteilen, die sich evtl. noch im Gebäude aufhalten könnten.
Im Brandfall unverzichtbar, erfüllt eine SAA auch viele weitere Aufgaben
Wir sind Spezialisiert und Fachplaner sowie Errichter (TÜV Zertifiziert) für SAA (Sprachalarmierungsanlagen), unsere Techniker sorgen für einen störungsfreien Betrieb Ihrer Anlagen im Bedarfsfall 24/7. Die Planung erfolgt von uns immer unter Beachtung der Muster- Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR), EN 50849 / VDE 0828, VDE 0833 Teil 4 Festlegung für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall sowie Produktnorm EN 54 hier speziell EN 54-4 Energieversorgungseinrichtung, EN-54-16 Sprachalarmzentralen, EN 54-24 Komponenten für Sprachalarmierungssysteme, sprechen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!