Fluorfreie Feuerlöscher

Verbot von fluorhaltigen Schaumlöschmitteln in Feuerlöschern

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) setzt sich für ein Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (kurz PFAS) in Feuerlöschschäumen ein. Die Verabschiedung durch die Europäische Kommission wird für 2024 erwartet.

Das PFAS-Verbot soll zwar stufenweise eingeführt werden, jedoch ist die Übergangsfrist von sechs Monaten gerade im Hinblick auf die Lebensdauer von Feuerlöschern und den Austauschzyklus von Löschmitteln als relativ kurz anzusehen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf! Warum werden fluorhaltige Schaumlöschmittel verboten?

Hintergrund ist, dass PFA-Stoffe im Verdacht stehen, die menschliche Gesundheit negativ zu beeinflussen. Außerdem stehen sie im Verdacht, die Umwelt zu schädigen und schwer abbaubar zu sein. Mit dem Verbot sollen zukünftige Schäden für Mensch und Umwelt vermieden werden.

Als Teil der notwendigen Maßnahmen werden PFAS-haltige Feuerlöschschäume EU-weit verboten. Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, alle PFAS aus dem Verkehr zu ziehen und ihre Verwendung nur dann zuzulassen, wenn dies für die Gesellschaft unerlässlich ist.

Die Stellungnahme der ECHA zu den vorgeschlagenen Beschränkungen wird bereits 2024 erwartet. Die Europäische Kommission legt gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten die Grenzwerte und deren Bedingungen auf der Grundlage der Vorschläge und Stellungnahmen der ECHA fest. Danach wird mit einem sofortigen Inkrafttreten des Verbots gerechnet.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema. Sollten Ihre Fragen nicht beantwortet sein, kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Wann tritt das Verbot in Kraft?

Eine Entscheidung über die PFAS-Grenzwerte und ihre Bedingungen wird für 2024 erwartet. Unmittelbar danach ist mit einem Verbot fluorhaltiger Feuerlöschmittel zu rechnen.

Betreiber haben dann 6 Monate Zeit, um auf fluorfreie Alternativen umzustellen. Ab diesem Zeitpunkt sind fluorierte Stoffe in Löschschäumen nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen zulässig.

Was muss ich beachten, wenn ich jetzt einen neuen Feuerlöscher brauche?

Wenn Sie jetzt Ihren fluorhaltigen Schaumlöscher ersetzen oder austauschen müssen, empfehlen wir Ihnen, direkt auf fluorfreie Schaumlöscher umzusteigen. Dies ist langfristig die beste Lösung für Kosten und Umwelt.

Prüfen Sie zunächst, welche Brandklassen in Ihrem Fall abgedeckt werden müssen. Wenn Sie nicht explizit mit großen Mengen brennbarer Flüssigkeiten umgehen (Brandklasse B), stehen Ihnen fluorfreie Alternativen zur Verfügung und Schaumlöscher sind unter Umständen gar nicht erforderlich.

Brandklasse A brandkl-a-grau
Brandklasse A sind Brände von festen, meist organischen Stoffen, die unter Glutbildung abbrennen. (z. B. Holz, Papier, Textilien, Kohle usw.) Sie kommt in vielen Büro- und Verkaufsräumen vor. Hier sind Feuerlöscher mit einer wirksamen Salzlösung auf Wasserbasis ideal. Das Löschmittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, biologisch sehr gut abbaubar und extrem leistungsstark. Wirkungsvolle Salzlösungen löschen Brände der Brandklasse A genauso gut oder besser als Hochleistungsschäume.

Brandklasse B brandkl-b-grau
Für diese Brandklasse sind CO2-Feuerlöscher besonders geeignet. Das Löschmittel ist fluorfrei, frostbeständig, nicht leitend und löscht Brände vollständig. Für Brände der Brandklasse A sind sie jedoch nicht geeignet. Obwohl ABC-Pulverlöscher fluorfrei sind, werden sie nicht für den Einsatz in Innenräumen empfohlen, sondern sollten im Freien, in Garagen, Fahrzeugen, Heizungsanlagen, in der chemischen Industrie usw. verwendet werden, da nach den Löscharbeiten starke Verschmutzungen auftreten können.

Mein Löschmittel muss bald ersetzt werden. Was muss ich jetzt beachten?

Löschmittel werden in der Regel alle 4 bis 8 Jahre ausgetauscht. Das heißt, wenn Sie jetzt fluorhaltiges Löschmittel nachfüllen, kann es sein, dass Sie es nach Inkrafttreten des Verbots nicht mehr verwenden dürfen. Daher sollten Sie beim Austausch des Löschmittels direkt auf eine fluorfreie Alternative umsteigen.

Gibt es nicht noch andere Löschmittel?

Das Wichtigste vorweg: Mit Schaumlöschmitteln können beide Brandklassen (A und B) abgedeckt werden. Andere Löschmittel existieren zwar, sind aber meist nur für bestimmte Brandklassen geeignet.

  • ABC-Pulver ist ähnlich stark wie Schaum, hinterlässt aber nach dem Löschen deutlich mehr Rückstände. Daher wird ABC-Pulver für Außenbereiche, Garagen, Parkhäuser usw. empfohlen.
  • CO2-Feuerlöscher hinterlassen kaum Rückstände, sind fluorfrei, frostbeständig und nicht leitend. Sie sind für die Brandklasse B geeignet, decken aber im Gegensatz zu Schaumlöschern nicht die Brandklasse A ab.
  • Zum Löschen von Bränden der Brandklasse A sind Wasserlöscher gut geeignet, Feuerlöscher mit wirksamer Kochsalzlöschkomponente auch. Dazu gehören Brände von brennenden Feststoffen wie Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle und Autoreifen. Im Gegensatz zu Schaumlöschern wird die Brandklasse B nicht abgedeckt.

Welche Bedingungen sind zu beachten, wenn fluorhaltige Schaumfeuerlöscher nach Ablauf der Übergangsfrist weiter verwendet werden sollen?

Im Folgenden sind die Bedingungen aufgeführt, unter denen fluorhaltige Feuerlöscher auch nach Ablauf der 6-monatigen Übergangsfrist weiter verwendet werden dürfen. Diese sind dem Beschränkungsvorschlag der ECHA entnommen, der unten zusätzlich verlinkt ist.

  • PFAS-haltige Schaumlöschmittel dürfen nur zum Löschen von Flüssigkeitsbränden verwendet werden (Klasse B)
  • Die Verwendung von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen muss begründet werden, einschließlich einer Bewertung technischer und wirtschaftlicher Alternativen.
  • Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, sind Emissionen in die Umwelt und der direkte und indirekte Kontakt mit dem Löschschaum zu minimieren.
  • Für Feuerlöschschäume, die PFAS enthalten, ist ein Managementplan zu erstellen und jährlich zu überprüfen. Dieser muss eine Begründung für die Verwendung von PFAS-haltigen Löschschäumen sowie Angaben zu den Einsatzbedingungen und zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Schaums enthalten. Er ist den Vollzugsbehörden auf Verlangen vorzulegen.
  • Alle gelagerten Löschmittel sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Dabei ist insbesondere der Trinkwasserschutz zu beachten. Die Entsorgung hat zu erfolgen
  • Fluorhaltige Schaumlöschmittel sind mit folgendem Hinweis zu kennzeichnen: „WARNUNG: Enthält per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)“.
  • Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Verbots dürfen fluorhaltige Schaumlöscher auch bei B-Bränden nicht mehr eingesetzt werden.

Ursprünglicher Beschränkungsvorschlag der ECHA

Wie kann ich feststellen, ob mein Feuerlöscher fluorhaltige Löschmittel enthält?

Gerne prüfen wir für Sie, ob es sich bei Ihrem Feuerlöscher um einen fluorhaltigen Schaumlöscher handelt, der unter das Verbot fällt.

Machen Sie dazu einfach ein Foto des Feuerlöschers, auf dem folgende Informationen gut sichtbar sind:

  1. Typenschild
  2. Wartungsaufkleber
  3. KB-Nummer

Senden Sie uns das Foto dann einfach als JPG- oder PNG-Datei zusammen mit Ihren Kontaktdaten.

Was mache ich mit meinen alten Feuerlöschern bzw. mit dem fluorhaltigen Löschmittel?

Feuerlöschschaum ist als gefährlicher Abfall eingestuft und darf auf keinen Fall in die Umwelt, in die Kanalisation oder in den Hausmüll gelangen. Bei der Entsorgung eines Feuerlöschers oder Löschmittels haftet der „Abfallerzeuger“ für Transportschäden und unsachgemäße Entsorgung.

Überlassen Sie daher die Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln Fachleuten. Fordern Sie jetzt Ihr Entsorgungsangebot an.

Der Beschränkungsvorschlag der ECHA sieht vor, dass fluorhaltige Schaumlöscher mit Inkrafttreten des Verbots mit einem entsprechenden Warnhinweis gekennzeichnet werden müssen. Hier ist der Betreiber in der Pflicht.

AufkleberFluorhaltig
Im Rahmen unserer Prüf- und Wartungsarbeiten werden wir ab Herbst 2023 alle fluorhaltigen Schaumlöscher mit diesem Warnhinweis versehen. Somit gibt es im Falle eines Verbotes keine Probleme und die Betreiberpflichten sind erfüllt.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder sich näher mit dem Thema beschäftigen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren !